Covid-19

Unsere Fahrradwerkstatt hat normal geöffnet, ein Besuch ist ohne Test möglich.

Unser Fahrradgeschäft hat geöffnet, der Einkauf ist möglich mit einem negativem Testergebnis, vollständiger Impfung oder nach einer vollständigen Genesung nach einer Covid-19 Erkrankung innerhalb der letzten 6 Monate. Alle 3 Varianten erfordern, gesetzlich vorgeschrieben, einen offiziellen Nachweis.

Ausserdem müssen wir eine Dokumentation Ihres Besuchs zur Kontaktverfolgung 14 Tage vorhalten.

Ihre nächstgelegene Teststelle finden Sie auf => Test to Go <=

Haben Sie nach Ihrer Anfrage während des ShutDowns bitte etwas Geduld. (Auch an unserer Werkstatt-Klingel, wenn das Licht im Laden brennt sind wir da und haben Sie gehört… 😉

Ihr Fahrradtechnik-Nord Team
Bleiben Sie weiterhin gesund!

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QUELLE vom 20.05.2021:
Orientierungshilfe für Gewerbe – Auslegungshilfe für die Wirtschaft
(Der Regierende Bürgermeister von Berlin – Senatskanzlei – Informationen zum Coronavirus (Covid-19))

Geschäftsangebot – Fahrradgeschäft
Regelung – darf öffnen
Anmerkung – Abholung und Lieferung ohne Negativtest erlaubt; Einlass nur mit Nachweis eines negativen Covid19-Schnell- oder Selbsttests (bei Bescheinigung: nicht älter als 24 Stunden), Schutz- und Hygienekonzept sowie Begrenzung des Zutritts (Verkaufsfläche < 800 qm = ein/e Kund:in pro 10 qm; Verkaufsfläche > 800 qm (ab 800qm übersteigende Fläche) = ein/e Kund:in pro 20 qm Verkaufsfläche); Tragen einer FFP2-Maske durch den/die Kund:in sowie Tragen einer med. Maske durch das Personal, Testangebotspflicht für Mitarbeitende; Testannahmepflicht für Mitarbeitende mit Körperkontakt zu Kund:innen

Geschäftsangebot – Fahrradwerkstatt
Regelung – darf öffnen
Anmerkung – Handwerk und Dienstleistung, ausdrücklich erlaubt, Verkauf von ErS.teilen möglich; Tragen einer FFP2-Maske durch den/die Kund:in sowie Tragen einer med. Maske durch das Personal in Innenräumen; Testangebotspflicht für Mitarbeitende, Testannahmepflicht für Mitarbeitende mit Körperkontakt zu Kund:innen